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ArbG Frankfurt/Main, 26.01.2006 - 21 Ca 2919/05 |
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ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26. Januar 2006 - 21 Ca 2919/05 (https://dejure.org/2006,46953)
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Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 26.01.2006 - 21 Ca 2919/05
- LAG Hessen, 04.04.2007 - 6 Sa 928/06
- BAG, 19.11.2008 - 10 AZR 671/07
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 04.04.2007 - 6 Sa 928/06
Zur Wirksamkeit der Aufhebung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots durch …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 26.01.2006 - 21 Ca 2919/05 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 26. Januar 2006 - 21 Ca 2919/05 - aufzuheben und die Beklagte zu verurteilen, an ihn eine Karenzentschädigung für die Zeit vom 01. August 2003 bis zum 31. Januar 2004 in Höhe von EUR 20.250,00 brutto nebst 5 Prozentpunkten Zinsen hieraus über dem Basiszinssatz seit dem 01. Februar 2004 zu zahlen.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 26. Januar 2006 - 21 Ca 2919/05 - ist statthaft und außerdem form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden und damit insgesamt zulässig (§§ 64 Abs. 1, Abs. 2 b, 66 ArbGG, 517, 519 ZPO).